Friedrich Fliesendesign (Inh. Rene Friedrich)
1. Allgemeines
Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen gültig, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Unsere AGB sind frei auf unserer Homepage zugänglich.
Gegenbestätigungen des Kunden auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Diese werden auch nicht durch die Lieferung an den Kunden Bestandteil des Vertrags.
Abweichende Geschäftsbedingungen müssen durch Friedrich Fliesendesign schriftlich für jedes einzelne Geschäft festgehalten bzw. bestätigt werden. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sowie die des HGB (Handelsgesetzbuches).
2. Vertragsabschluss
Bestellungen/Aufträge die in mündlicher, fernmündlicher oder schriftlicher Form erfolgen sowie Änderungen an Bestellungen/Aufträge bedürfen zu Ihrer Rechtsverbindlichkeit eine schriftliche Bestätigung durch Friedrich Fliesendesign.
Eine Bestellung/ein Auftrag wird ebenfalls durch den Zugang zu Lieferschein oder Rechnung bestätigt. Durch die Ausführung der Bestellung/des Auftrags gilt die Bestellung ebenfalls als bestätigt.
3. Preise
Gültig sind alle vertraglich festgelegten Preise. Auf einer Preisliste aufgeführte Preise verlieren mit dem Erscheinen einer neuen Preisliste ihre Gültigkeit. Die Arbeitszeit wird gesondert aufgeführt und berechnet.
Alle Preise sind zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, außer dies ist ausdrücklich vermerkt.
4. Gefahrübergang
Bei der Versendung von Waren (auch bei frachtfreier Lieferung) geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware an den Spediteur, Frachtführer oder der, zu der Ausführung der Versendung verantwortlichen Person übergeben wurde. Bei Bereitstellung oder Abholung von Waren oder Werkzeug geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der Beschädigung und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über. Dies gilt jedoch erst ab Mitteilung zur Bereitstellung oder Abholung.
5. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto.
Bei einer Überschreitung des Zahlungsziels werden Verzugszinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen, mindestens aber 6% über dem Diskontsatz der EZB (Europäischen Zentralbank) berechnet. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den vollständigen Betrag verfügen können. Im Falle eines Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wurde.
Wir sind berechtigt Zahlungen eines Käufers zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Dies gilt trotz möglicherweise anders lautender Bestimmungen seitens des Käufers. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, sind wir dazu berechtigt, die Zahlung zuerst auf Zinsen und Kosten, danach auf die Hauptleistung anzurechnen.
6. Beanstandungen/Reklamationen
Der Auftraggeber hat alle Leistungen sofort auf offensichtliche Mängel zu prüfen. Beanstandungen sind nur innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der Ware oder Ausführung der Dienstleistung möglich. Die Reklamation von Ware/Dienstleistungen welche mutwillig beschädigt wurden ist in jedem Falle unzulässig. Dies gilt auch bei Veränderungen an der Sache.
7. Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche des Kunden (einschließlich der Ansprüche aus rechtsgeschäftlicher Garantieübernahme durch Friedrich Fliesendesign) können nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Austausch der Ware/Dienstleistung erfüllt werden.
Zudem kann der Kunde Rückgängigmachung des Vertrags (sofern dies möglich ist) oder eine Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) erlangen, wenn wir eine vom Kunden gesetzte, angemessene Frist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung und eine angemessene Nachfrist zur Erbringung dieser Leistungen verstreichen lassen.
Bei Unmöglichkeit oder Unvermögen der Erbringung von Gewährleistungsansprüchen durch uns oder im Falle einer Weigerung (Seitens von Friedrich Fliesendesign) bedarf es für die Geltendmachung des Rechts auf Rückgängigmachung (sofern dies möglich ist) des Vertrags oder der Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises keine Nachfrist.
Gewährleistungsansprüche und Garantieansprüche bestehen nur für den Kunden und können nicht an Dritte abgetreten werden.
Bei unsachgemäßer Behandlung durch den Kunden oder Dritte scheiden jegliche Gewährleistungsansprüche und Garantieleistungen aus.
Aus mangelnder Lieferung entstandene Gewährleistungsansprüche oder Schadensersatzansprüche bestehen nur im Umfang, die Friedrich Fliesendesign gegen Ihre Lieferanten hat.
Friedrich Fliesendesign kann sich von allen Gewährleistungsansprüchen Ihres Käufers durch Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Vorlieferant befreien, soweit die Gewährleistungsansprüche wiederum gegenüber dem Vorlieferanten geltend gemacht werden können.
Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre ab Lieferzeitpunkt. Durch Bearbeitung erlischt die Gewährleistungsfrist in jedem Falle.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Dies gilt auch für alle anderen Forderungen gegenüber dem Kunden, auch wenn diese Forderungen aus anderen Geschäftsabschlüssen, Lieferungen oder aus beliebigem Rechtsgrund bestehen.
Erlangt der Kunde Ersatz für unter Eigentum der, sich im Besitz von Friedrich Fliesendesign befindlichen Ware, gilt der Eigentumsvorbehalt für die Ersatzware. Ist die Ersatzware Teil einer Gesamtheit, gilt der Eigentumsvorbehalt anteilig der Gesamtheit.
Bei Vermischung oder Verbindung von Eigentumsvorbehaltsware, die nicht unter Eigentumsvorbehalt steht, entsteht ein Miteigentum von Friedrich Fliesendesign.
Unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware und Leistungen dürfen vor Bezahlung nicht verpfändet oder sicherungsübereignet werden.
9. Haftung
Schadensersatzansprüche unserer Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Pflichten, unerlaubter Handlung und vertraglicher Schutzpflichten sind ausgeschlossen. Außer sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
10. Lieferzeit
Liefertermin und Lieferfristen gelten für uns nur annähernd. Die Lieferpflicht auf Seiten von Friedrich Fliesendesign ruht, wenn der Besteller mit einer Verbindlichkeit aus Geschäften mit Friedrich Fliesendesign im Rückstand ist.
Höhere Gewalt, Lieferfristüberschreitungen von Vorlieferanten sowie Rohstofflieferanten und Energielieferanten oder Arbeitskräftemangel, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen, Verfügungen staatlicher Stellen oder das Fehlen einer behördlichen oder einer sonstigen Genehmigung, die zur Ausführung des Auftrags erforderlich sind, befreien uns auf die Dauer der Störung/Unterbrechung und im Umfang Ihrer Wirkung von der Leistung. Dies gilt, soweit die Störung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde.
Friedrich Fliesendesign steht das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten, sofern unvorhergesehene Ereignisse im obigen Sinne die wirtschaftliche Bedeutung oder deren Inhalt unsere Leistung erheblich verändern. Vorausgesetzt die Störung wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns herbeigeführt. Dem Kunden stehen in diesem Falle nur Rückgewährleistungsansprüche zu.
Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Zu Teilleistungen sind wir berechtig und dürfen diese gesondert in Rechnung stellen.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen beider Seiten ist der Sitz von Friedrich Fliesendesign. Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht Crailsheim.
Alle vertraglichen Beziehungen zwischen Friedrich Fliesendesign und deren Kunden richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Haager Kaufrechts.
Sollten einzelne der vorstehenden Beziehungen nichtig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Frankenhardt, 27.09.2020